Satzung des ASV Gernsheim 1934 e.V.
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Satzungsänderungen ab 01.01.2021

Satzung des Angelsportvereins Gernsheim 1934 e.V.
Änderungen ab 01.01.2021



§19 Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch Beschluss einer Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Beschluss kann nur mit einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst werden.

Bei Auflösung wird das nach Jahresabschluss vorhandene Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation gespendet. Die Organisation wird vom Vorstand festgelegt.

§20 Inkrafttreten
Die Neufassung der Satzung tritt mit der zugehörigen Geschäftsordnung am 1. Januar 2021 in Kraft.



Der Vorstand
Sierra – Vorsitzender Gantner – stellvertr. Vorsitzender

Die Satzungsänderung (§19) tritt mit der Beschlussfassung vom 23.10.2020 in Kraft.