Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung des AS-Gernsheim 1934 e.V. („Verein“)


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf seines Vertreters
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist
ASV-Gernsheim 1934 e.V.
Buchenweg 1
64579 Gernsheim
e-mail: info@asv-gernsheim.de
Tel.: +49 1634310377
Vorstand: vertreten durch den 1ten Vorsitzenden Manuel Sierra


2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Verein verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
a. Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Vorname, Name, Straße, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer, Beruf und e-mail verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO
b. Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO


3. Speicherdauer
Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (s. Ziffer 2 a.) werden 1 Jahr nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht. Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (s. Ziffer 2 b.) werden 3 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
Sofern IP-Adressen beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert wurden, werden diese nach 30 Tagen gelöscht.


4. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht folgende Rechte zu:

Auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
Auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
Auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) und
auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder
auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ( Art. 21 DS-GVO) sowie
auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgen Verarbeitung nicht berührt.
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.


5. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Üblicherweise erfolgt im Verein die Bereitstellung der Daten für den Vertragsabschluss (Mitgliedsvertrag/Satzung). Sollte darüber hinaus die Bereitstellung gesetzlich oder vetraglich vorgeschrieben sein, so ist hierauf – sowie zusätzlich auf die Folgen einer Nichtbereitstellung-hinzuweisen.